Allgemeine Geschäftsbedingungen von AND_i4U, Andreas Eberharter:

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenbedingungen auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

1.) Vertragsabschluß: a) Meine Angebote verstehen sich als unverbindlich und freibleibend.

  1. b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluß einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluß.

2.) Preis: Alle von mir genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exkl. Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so bin ich berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

3.) Zahlungsbedingungen: a) Die Rechnungen sind wie folgt zur Zahlung fällig: 50% bei Auftragserteilung, 50% vor Versandt der Ware. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf meinem Geschäftskonto  als geleistet.

b) Für den Fall des Zahlungsverzuges  bin ich ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen 10% über den aktuell gültigen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, abrufbar auf www.oenb.at zu verrechnen.

4.) Vertragsrücktritt: Tritt der Kunde, ohne berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so habe ich die Wahl, auf der Erfüllung Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach meiner Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

5.) Mahn- und Inkassospesen: Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die mir entstehenden Mahnspesen in der Höhe von pauschal 10.- Euro zuzgl. Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 5.- Euro zu ersetzen. Darüber hinaus sind mir alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.b. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BmwA über Höchstumsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.

6.) Gerichtsstand: Innerhalb der EU: Gerichtsstand Wien, Bezirksgericht für Handelssachen (HG Wien)

Außerhalb der EU: Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich

Schiedsklausel: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerrichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem genäß dieser Regeln ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden.

Ergänzung:

  1. a) die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 1
  2. b) es gilt österreichisches Kaufrecht unter ausdrücklichem Ausschluß des UN- Kaufrechts
  3. c) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist englisch

Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich , International Arbitral Centre
of the Austrian Federal Economic Chamber
A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 319
+43 (0)5 90 900/4397, 4398, 4399, Fax: +43 (0)5 90 900/216, arb@wko.athttp://wko.at.arbitration

7.) Produkthaftung: Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in meiner Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

8.) Gewährleistung: 6 Monate

9.) Schadenersatz: Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen mich sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

10.) Geringfügige Leistungsänderungen: Geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben und Oberflächenstruktur).

11.) Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz meines Unternehmens.

12.) Urheberrecht: Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Prototypen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets mein geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte!

13.) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, , so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.